Ehrungen

Wie und wann werden Ihre Sängerinnen und Sänger geehrt?

Ehrungen gehen je nach Jubiläum im Grunde vom Hessischen Sängerbund (HSB) beziehungsweise des Deutschen Chorverbandes (DCV) aus. Da dies etwas Zeit in Anspruch nimmt,  ist eine anstehende Ehrung schon ca. 2 Monate vor Termin vom jeweiligen Vereinsvorstand beim Hessischen Sängerbund zu beantragen. Der OLSB führt dann am gewünschten Termin die Ehrung für den HSB durch. 

Informationen zur Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem folgenden Schreiben zu Ehrungen des HSB und DCV und verwenden Sie das folgende Antragsformular:

Antrag auf Sängerehrung
(PDF-Datei, 125 kb)

Bitte füllen Sie den Antrag auf Sängerehrung aus und leiten Sie diesen an den HSB weiter. Sie erreichen die Geschäftsstelle des HSB auf folgenden Wegen:


Die Chorleitung soll geehrt werden?

Verfahren Sie bitte wie bei der Sängerehrung, aber verwenden Sie den folgenden Antrag:

Antrag auf Chorleiterehrung
(Word-Datei, 162 kb) !!! online ausfüllbar !!! Versandreihenfolge beachten: SKR => HSB => DCV !!!


Der/die erste Vorsitzende hat selbst ein Jubiläum?

Ehrungen von Vorsitzenden eines Mitgliedvereins können vom OLSB beantragt werden. Dazu nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und verwenden Sie folgendes Antragsformular:

Antrag auf Ehrung für Vorstandstätigkeit
(Word-Datei, 50 kb) !!! online ausfüllbar !!!