Herzlich willkommen!
Der Ohm-Lumdatal-Sängerbund begrüßt Sie ganz herzlich auf seiner Internetseite und bedankt sich für Ihr Interesse.
Der OLSB ist Mitglied im Deutschen Chorverband sowie dem Hessischen Sängerbund und vereint zurzeit 28 Mitgliedsvereine mit ca. 400 Sängerinnen und Sängern.
Auf unserer Internetseite bieten wir Ihnen wichtige Informationen zu unserem Sängerbund und den Dachverbänden, sowie eine Plattform für Ihre eigene Vereinsarbeit.
Was ist der OLSB?
Der Ohm-Lumdatal-Sängerbund (OLSB) wurde am 21. September 1890 in Atzenhain als Verband der im Ohm- und Lumdatal sowie angrenzenden Gebieten aktiven Gesangvereine gegründet. Der OLSB ist, wie die ihn tragenden Vereine, Mitglied des Hessischen Sängerbundes im Deutschen Chorverband und seit 2010 als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Sitz des OLSB ist der Wohnort der jeweiligen Vorsitzenden. Mittelpunkt ist Grünberg.
Jeder Gesang- und Musiktreibende Verein, sowie Chorgemeinschaften ohne Vereinsstatus, wie Kinder-, Jugend-, Schul- und Kirchenchöre mit Sitz in seinem Bereich können beantragen, Mitglied im OLSB zu werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Was leistet der OLSB?
Aufgabe und Zweck des OLSB ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Pflege von Chorgesang und Musik. Er richtet Chorveranstaltungen aus, führt Chorleiterschulungen durch, fördert die Jugendarbeit und bietet Informationsveranstaltungen an.
Der OLSB hält durch den Vorstand Kontakt zum Hessischen Sängerbund (HSB) und zum Deutschen Chorverband (DCV), wirkt bei den Jahresversammlungen des HSB mit, bemüht sich um Fördermittel für Projekte und Vereinsaktivitäten.
Dem Vorstand obliegt durch die Schatzmeister die Kontrolle des Beitragswesens. Beim Ehrungswesen nimmt der OLSB eine unterstützende Rolle wahr und ist Bestandteil des Genehmigungsablaufes von Chorleiter-Ehrungen und Zelterplaketten-Verleihungen.
Was ist der ‚Sängertag‘?
Der Sängertag ist das oberste Organ des OLSB. Er setzt sich zusammen aus den jeweils zwei von den Mitgliedsvereinen entsandten Delegierten, sowie den Mitgliedern des Vorstandes und des Musikausschusses. Chorleiterinnen und Chorleiter sind beratende Mitglieder des Sängertages.
Der Sängertag ist einzuberufen:
- mindestens einmal jährlich
- wenn es das Interesse des OLSB bzw. die Geschäfte erfordern
- wenn es ein Drittel der Mitgliedsvereine unter Angabe der zur Verhandlung zu stellenden Gegenstände verlangt.
Die Angelegenheiten des OLSB werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Organ zu besorgen sind, durch Beschlussfassung vom Sängertag geordnet.
Spezielle Aufgaben des Sängertages sind:
- Vorlage und Genehmigung der Geschäfts- und Kassenberichte
- Entlastung des Vorstandes und der Rechnerin oder des Rechners
- Wahl des Vorstandes und des Musikausschusses
- Beschlussfassung von Satzungsänderungen
- Festsetzung des Beitrages
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge der Mitgliedsvereine, des Vorstandes und des Musikausschusses
- Wahl der Revisorinnen oder der Revisoren und die Ernennung von Ehrenmitgliedern
Warum lohnt es sich, in einem Sängerbund Mitglied zu sein?
Chorverbände und Sängerbünde sind Mittelebenen zwischen Basisvereinen und Bundesverband. DCV und HSB nehmen Einfluss auf kulturpolitische Beratungen, erzielen durch die hohen Mitgliederzahlen große Rabattierungen bei den Gruppenverträgen zur Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Der DCV verhandelt mit der GEMA einen Rahmenvertrag der über die Beantragung bei den Landesverbänden die gebührenfreie Veranstaltung von reinen Chorkonzerten sichert. Die Landesverbände betreiben Chorleiterschulen, beraten Kreisverbände und Vereine in chorischen und verwaltungstechnischen Zusammenhängen.
Was passiert mit den Mitgliedsbeiträgen?
Ein großer Teil der Beiträge fließt an HSB und DCV zur Finanzierung derer Aufgaben, decken die Kosten für Versicherungen, GEMA, Kulturprogramm, Schulungszentren und Verwaltungsaufgaben.
7,7 % der Beiträge erhalten die Sängerkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
5,9 % der Beiträge erhalten die Sängerkreise (seit 2017) zweckgebunden für Seminare, wie z.B. den Vize-Chorleiter-Lehrgang.
Was ist der Musikausschuss?
Der Musikausschuss berät Mitgliedsvereine und Vorstand in allen musikalischen Themenbereichen des Chorgesanges, der Chorliteratur und Chorleiterangelegenheiten. Ihm obliegen die Ausgestaltung gemeinsamer Chorkonzerte, der Beratungssingen sowie die Verpflichtung der Kritikerin oder des Kritikers. Er ist für die Durchführung von Chorleiterschulungen, Chorprojekten und Sangesschulungen verantwortlich.
Der Musikausschuss kann den Vorstand zu den Beratungen hinzuziehen.